Auf dieser Seite erhalten Sie von uns neu stets aktuelle Informationen zu Änderungen im Mietrecht und weiteren Themenkomplexen, die für Sie aus unserer Sicht bei einem Umzug wichtig sind.
Schauen Sie also einfach immer wieder einmal vorbei!

Neu: COVID-19 

Werte Kundschaft ,

trotz Corona Krise geht das Geschäft weiter. Die Umzüge und Besichtigungen sind weiterhin möglich. Wir wünschen unser Kundschaft alles gute und viel Kraft und Gesundheit für die kommende schwere Zeit.

Wir freuen uns auf ihren Anruf.
Ihr Umzugsteam von DS-Transporte&Umzüge

 

 

DSGVO - Datenschutzverordnung der Europäischen Union und Umsetzung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - General Data Protection Regulation) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen geregelt werden. Wir haben diese Regelungen in unserem Unternehmen umgesetzt. Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Alle erforderlichen Informationen finden Sie im neuen Menüpunkt DSGVO! Hier gelangen Sie direkt zur Datenschutzerklärung unseres Unternehmens.

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Neu: Bewerbungsformular für eine Tätigkeit in unserem Unternehmen

DS-Transporte & Umzüge sucht ständig fachkundiges und kompetentes Personal. Wenn Sie sich eine Arbeit in dieser Branche vorstellen können und über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, zögern Sie nicht und bewerben Sie sich auf dieser Seite. Wir versichern Ihnen die nötige Diskretion und den sichern Umgang mit Ihren Daten.

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Neu: Zertifikate unseres Unternehmens

Hier finden Sie die wichtigsten Zertifikate, die sicher für Ihre Entscheidung maßgeblich sind: 

  1. EU-Zertifikat für den grenzüberschreitenden Güterverkehr
  2. Urkunde von "Immobilienscout24" über unsere Premiummitgliedschaft und Auszeichnung als Qualitätspartner
  3. Versicherung des Unternehmens

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Wir haben unser Formular für die Einholung eines unverbindlichen Angebotes verändert. Es beinhaltet jetzt alle für uns wichtigen Informationen und erspart Ihnen die lästige Schreiberei. Wir meinen, es wird Ihre Zustimmung finden.

Für ganz eilige Kunden geht es hier direkt zum Formular: Sie können hier sofort Ihre Anfrage starten

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Die "Vermieterbescheinigung" - Neues Mietrecht gültig ab November 2015

Aus aktuellem Anlass bieten wir für Sie einige Informationen über die Rechtsänderungen zum neuen Mietrecht im Zusammenhang mit der Vermieterbescheinigung.

Die Vermieterbescheinigung ist seit November 2015 wieder wirksam und muss dem Mieter ausgehändigt werden. Diese Bescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, muss zwingend die folgenden Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Meldepflichtigen Vorgang mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Der Vermieter bzw. eine bevollmächtigte Person der Verwaltung, z. B. die Hausverwaltung, muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) werden Scheinanmeldungen wirksamer verhindert. Wenn ein Vermieter einer anderen Person eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass diese dort tatsächlich einzieht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

Neu geregelt ist auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters. So kann er sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter ordnungsgemäß an- oder abgemeldet hat. Im Umkehrschluss muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat. Den genauen Wortlaut der Regelungen finden Sie im Bundesmeldegesetz §§19 ff.

Hier haben wir für Sie einen Link zu einem solchen Formular:

www.mdr.de/nachrichten/vermieterbescheinigung102-download.pdf